Grundbuch und Liegenschaftskataster

Zwei Register, zwei Zuständigkeiten: Das Grundbuch beantwortet die Frage „wem gehört es und welche Rechte lasten darauf", das Liegenschaftskataster die Frage „welche Fläche ist gemeint".

Zwei Register, eine Fläche

Das Liegenschaftskataster wird von den Vermessungsverwaltungen der Länder geführt. Es beschreibt die Flurstücke: Lage, Grenzverlauf, Fläche, tatsächliche Nutzung und die Gebäude darauf. Es ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke im Sinne der Grundbuchordnung.

Das Grundbuch wird von den Amtsgerichten geführt. Es beschreibt die Rechtsverhältnisse: Eigentümer, Hypotheken und Grundschulden, Wegerechte, Wohnrechte, Vorkaufsrechte. Es verweist auf die Flurstücke des Katasters, führt sie aber nicht selbst.

Die Verbindung ist das Bestandsverzeichnis des Grundbuchblatts: Dort sind die Flurstücke aufgeführt, aus denen das rechtliche Grundstück besteht.

Wer Einsicht nehmen darf

Hier liegt der praktisch wichtigste Unterschied. Das Grundbuch ist nicht öffentlich: Einsicht erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegt – Eigentümer, Kaufinteressenten mit belegbarer Kaufabsicht, Notare, Gläubiger.

Das Liegenschaftskataster ist dagegen in weiten Teilen offen. Geobasisdaten wie Flurstücksgrenzen, Flächen und Gebäudeumringe stellen die Länder als Open Data bereit, überwiegend unter der Datenlizenz Deutschland. Eigentümerangaben sind davon ausgenommen und bleiben geschützt.

Deshalb lässt sich aus offenen Daten ermitteln, welche Fläche gemeint ist, nicht aber, wem sie gehört.

Häufige Fragen

Kann ich online sehen, wem ein Grundstück gehört?
Nein. Eigentümerangaben stehen im Grundbuch, und dessen Einsicht setzt ein berechtigtes Interesse voraus. Öffentlich sind nur die Katasterangaben zur Fläche selbst.
Was ist ein amtliches Verzeichnis der Grundstücke?
Das Liegenschaftskataster. Die Grundbuchordnung verweist darauf; die Flurstücke des Katasters bilden das Bestandsverzeichnis des Grundbuchblatts.
Brauche ich für einen Kauf beide Auskünfte?
In der Regel ja. Das Kataster sagt, welche Fläche und welcher Zuschnitt gemeint sind, das Grundbuch, welche Rechte und Lasten daran hängen.