Die Adresse einer Immobilienanzeige ermitteln

Viele Exposés nennen keine Adresse. Die Angaben, die sie stattdessen enthalten, reichen aber meist aus, um die Fläche im Liegenschaftskataster einzugrenzen.

Warum Adressen fehlen

Ob eine Adresse veröffentlicht wird, entscheidet der Anbieter. Viele Makler verzichten bewusst darauf: Sie wollen unangemeldete Besichtigungen vermeiden, Nachbarn nicht vorzeitig informieren und den Erstkontakt über das Portal laufen lassen.

Die übrigen Angaben bleiben trotzdem im Exposé, weil sie für Kaufinteressenten wesentlich sind – und genau sie sind der Ansatzpunkt.

Welche Angaben tragen

Am stärksten grenzt die Grundstücksfläche ein. Sie ist im Kataster amtlich geführt, und die Kombination aus Postleitzahl und einer Fläche auf wenige Quadratmeter genau lässt in der Regel nur eine überschaubare Zahl von Flurstücken übrig.

Ergänzend helfen die Wohnfläche und die Gebäudegrundfläche, weil ALKIS die Gebäudeumringe mitführt, sowie das Baujahr, das sich gegen die Zensus-Rasterdaten prüfen lässt. Freitextangaben aus der Objektbeschreibung – Hanglage, Ecklage, Nähe zu einem Wald, einer Bahnlinie oder einem See – lassen sich gegen die Geometrie der Flurstücke prüfen.

Bilder tragen ebenfalls: Dachform und Gebäudeumriss aus einem Exposé-Foto lassen sich mit Satellitenbildern abgleichen.

Was rechtlich gilt

Die Recherche stützt sich auf öffentlich zugängliche Quellen: amtliche Geobasisdaten, OpenStreetMap und öffentliche Kartenbilder. Dass Daten öffentlich sind, entbindet aber nicht von der Rücksicht auf die Menschen, die dort wohnen.

Eine ermittelte Adresse ist eine Rechercheinformation für die eigene Kaufentscheidung – etwa um Lage, Umfeld und Anbindung zu prüfen. Sie ist keine Einladung, unangekündigt vor der Tür zu stehen, und keine Grundlage, Bewohner zu kontaktieren.

Häufige Fragen

Welche Angabe hilft am meisten?
Die Grundstücksfläche. Sie ist im Liegenschaftskataster amtlich geführt, und zusammen mit der Postleitzahl reduziert sie die Zahl der in Frage kommenden Flurstücke meist erheblich.
Ist das legal?
Die Auswertung öffentlich zugänglicher amtlicher Daten ist zulässig. Wie jede Recherche endet sie dort, wo sie in die Privatsphäre der Bewohner eingreift.
Wie zuverlässig ist das Ergebnis?
Es ist eine Rangfolge nach Wahrscheinlichkeit, keine amtliche Auskunft. Je mehr belastbare Angaben aus dem Exposé einfließen, desto klarer trennt sich der beste Treffer vom Rest.