Bodenrichtwert Dortmund

Grundstückswerte in Dortmund, verknüpft mit 176.793 Flurstücken.

Flurstücke
176.793
Ø Grundstück
1.759 m²
Gemarkungen
52

Bei einer durchschnittlichen Flurstücksgröße von 1.759 m² lässt sich der Bodenwert eines typischen Grundstücks in Dortmund direkt aus dem Bodenrichtwert der jeweiligen Zone hochrechnen.

Kreisstadt ist Dortmund. Übergeordnet gehört Dortmund zum Bundesland Nordrhein-Westfalen.

Grundstücksgrößen in Dortmund

Die 176.793 Flurstücke bedecken zusammen 31.106 ha. Im Schnitt ist ein Flurstück 1.759 m² groß, die Spanne reicht von 1 m² bis 363 ha.

Kaufpreis plausibilisieren

Bodenwert und Kaufpreis gegenüberstellen und sehen, was rechnerisch auf das Gebäude entfällt.

Lagevergleich

Bodenrichtwerte benachbarter Zonen vergleichen, statt sich auf einen Durchschnitt zu verlassen.

Fläche aus dem Kataster

Die amtlich vermessene Grundstücksfläche statt der gerundeten Angabe aus dem Exposé.

Grundstück und Kaufpreis prüfen

lokilo bewertet in der Suche automatisch, ob ein Kaufpreis zum Bodenrichtwert der Lage passt.

Häufige Fragen

Was ist der Bodenrichtwert?
Der durchschnittliche Lagewert des Bodens je Quadratmeter innerhalb einer Bodenrichtwertzone. Er wird von den Gutachterausschüssen aus tatsächlichen Kaufpreisen abgeleitet und in der Regel alle ein bis zwei Jahre zum Stichtag neu festgesetzt.
Ist der Bodenrichtwert der Verkehrswert meines Grundstücks?
Nein. Er ist ein Zonenmittel für ein fiktives, unbebautes Grundstück in dieser Lage. Zuschnitt, Erschließung, Bebauung, Altlasten und Baurecht können den tatsächlichen Wert deutlich nach oben oder unten verschieben.
Wie rechne ich vom Bodenrichtwert auf den Bodenwert?
Grundstücksfläche in m² mal Bodenrichtwert in EUR/m². Bei 600 m² und 250 EUR/m² sind das 150.000 EUR reiner Bodenwert – alles darüber entfällt beim Kaufpreis rechnerisch auf Gebäude und Außenanlagen.
Woher stammen die Werte?
Von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte der Länder, die sie aus der amtlichen Kaufpreissammlung ableiten. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweils zuständige Gutachterausschuss.