Grundstück kaufen in Kreis Borken
234.811 Flurstücke in Kreis Borken, im Schnitt 6.173 m² groß.
- Flurstücke
- 234.811
- Ø Grundstück
- 6.173 m²
- Unbebaut
- 121.219
- Gemarkungen
- 67
121.219 der 234.811 Flurstücke sind im Kataster nicht als bebaut geführt. Die typische Grundstücksgröße liegt bei 6.173 m².
Kreisstadt ist Borken. Übergeordnet gehört Kreis Borken zum Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Grundstücksgrößen in Kreis Borken
Die 234.811 Flurstücke bedecken zusammen 144.948 ha. Im Schnitt ist ein Flurstück 6.173 m² groß, die Spanne reicht von 1 m² bis 303 ha.
Kreis Borken auf der Karte
Flurstücksgrenzen über dem Satellitenbild – ein Klick zeigt Gemarkung, Nummer und Fläche.
Amtliche Fläche statt Exposé-Angabe
Die vermessene Grundstücksfläche aus dem Kataster – Grundlage für jeden Preis je Quadratmeter.
Grenzverlauf und Zuschnitt
Wie das Grundstück tatsächlich geschnitten ist und woran es grenzt.
Bodenwert der Lage
Der Bodenrichtwert der Zone als Maßstab für den Angebotspreis.
Grundstück aus einem Exposé identifizieren
Grundstücksgröße, PLZ und Beschreibung eingeben – lokilo findet die passenden Flurstücke samt Adresse.
Häufige Fragen
- Verkauft lokilo Grundstücke?
- Nein. lokilo ist kein Immobilienportal und führt keine Angebote. Wir liefern die amtlichen Katasterdaten, mit denen Sie ein Angebot von einem Portal oder Makler prüfen können.
- Wie finde ich heraus, wo ein Grundstück aus einem Exposé genau liegt?
- Geben Sie Grundstücksgröße, Postleitzahl und die Beschreibung aus dem Exposé in die Suche ein. lokilo gleicht diese Angaben mit den Flurstücken der Region ab und schlägt die wahrscheinlichsten Treffer mit Adresse vor.
- Bedeutet "unbebaut" im Kataster, dass ich dort bauen darf?
- Nein. Das Kataster beschreibt nur den tatsächlichen Zustand. Ob und wie gebaut werden darf, ergibt sich aus Bebauungsplan und Baurecht der Gemeinde – dafür ist das Bauamt zuständig.
- Warum weicht die Fläche im Exposé von der Katasterfläche ab?
- Exposés runden, fassen mehrere Flurstücke zusammen oder nennen die Fläche eines Teilgrundstücks. Die Katasterfläche ist die amtlich vermessene Größe des jeweiligen Flurstücks.