Grundstück kaufen in Landkreis Hildesheim

193.292 Flurstücke in Landkreis Hildesheim, im Schnitt 5.960 m² groß.

Flurstücke
193.292
Ø Grundstück
5.960 m²
Gemarkungen
184

Die typische Grundstücksgröße in Landkreis Hildesheim liegt bei 5.960 m², bei einer Spanne von 1 m² bis 634 ha.

Kreisstadt ist Hildesheim. Übergeordnet gehört Landkreis Hildesheim zum Bundesland Niedersachsen.

Grundstücksgrößen in Landkreis Hildesheim

Die 193.292 Flurstücke bedecken zusammen 115.204 ha. Im Schnitt ist ein Flurstück 5.960 m² groß, die Spanne reicht von 1 m² bis 634 ha.

Landkreis Hildesheim auf der Karte

Flurstücksgrenzen über dem Satellitenbild – ein Klick zeigt Gemarkung, Nummer und Fläche.

Amtliche Fläche statt Exposé-Angabe

Die vermessene Grundstücksfläche aus dem Kataster – Grundlage für jeden Preis je Quadratmeter.

Grenzverlauf und Zuschnitt

Wie das Grundstück tatsächlich geschnitten ist und woran es grenzt.

Bodenwert der Lage

Der Bodenrichtwert der Zone als Maßstab für den Angebotspreis.

Grundstück aus einem Exposé identifizieren

Grundstücksgröße, PLZ und Beschreibung eingeben – lokilo findet die passenden Flurstücke samt Adresse.

Häufige Fragen

Verkauft lokilo Grundstücke?
Nein. lokilo ist kein Immobilienportal und führt keine Angebote. Wir liefern die amtlichen Katasterdaten, mit denen Sie ein Angebot von einem Portal oder Makler prüfen können.
Wie finde ich heraus, wo ein Grundstück aus einem Exposé genau liegt?
Geben Sie Grundstücksgröße, Postleitzahl und die Beschreibung aus dem Exposé in die Suche ein. lokilo gleicht diese Angaben mit den Flurstücken der Region ab und schlägt die wahrscheinlichsten Treffer mit Adresse vor.
Bedeutet "unbebaut" im Kataster, dass ich dort bauen darf?
Nein. Das Kataster beschreibt nur den tatsächlichen Zustand. Ob und wie gebaut werden darf, ergibt sich aus Bebauungsplan und Baurecht der Gemeinde – dafür ist das Bauamt zuständig.
Warum weicht die Fläche im Exposé von der Katasterfläche ab?
Exposés runden, fassen mehrere Flurstücke zusammen oder nennen die Fläche eines Teilgrundstücks. Die Katasterfläche ist die amtlich vermessene Größe des jeweiligen Flurstücks.

Datenquelle: © LGLN · Creative Commons Namensnennung 4.0 International · Stand: 4. September 2026